Grundsätze
zur Leistungsbewertung im Fach Erdkunde
sowie weitere Regelungen für die gemeinsame Arbeit
Zusammenfassung entsprechender Beschlüsse der Fachkonferenz Erdkunde
Die hier
zusammengefassten Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Erdkunde beruhen auf
entsprechenden Beschlüssen der Fachkonferenz Erdkunde auf der Grundlage der
Curricularen Vorgaben für das Fach sowie Beschlüssen der Fachbereichskonferenz
GSW und orientieren sich inhaltlich am Grundsatzerlass für die Realschule, am
Erlass über schriftliche Arbeiten sowie an den Curricularen Vorgaben für das
Fach Erdkunde.
Die
Offenlegung der Bewertungskriterien ist Bestandteil der Erziehung der
Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit. Dies bedeutet praktisch, dass
bei allen Tests vorher die zu erwartenden Inhalte bekannt sein müssen, dass der
Erwartungshorizont jeder Aufgabe hinreichend deutlich wird und die Wertigkeit
einer Aufgabe durch eine Punktevorgabe erkennbar ist.
Bei der
Bewertung mündlicher Leistungen sind die Fähigkeiten der Schülerinnen und
Schüler zu berücksichtigen, im Unterricht auf Beiträge anderer einzugehen, um
sie gemeinsam weiterzuentwickeln, und mit anderen zu kooperieren.
à
siehe auch Kernkompetenzen „Kommunikation“ sowie „Beurteilen
und Bewerten“
1)
Nach dem Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Realschule“ sind für das Fach
Erdkunde mindestens zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen pro
Schuljahr verbindlich.
Für den Jahrgang 5 mit ganzjährig zweistündigem Unterricht hat die Fachkonferenz
Erdkunde darüber hinaus zwei weitere schriftliche Lernkontrollen, also insgesamt
vier pro Schuljahr, festgelegt.
2)
Eine dieser jeweils zwei Lernkontrollen pro Halbjahr kann in den
Schuljahrgängen 7 bis 9 durch eine Ersatzleistung im Sinne des Realschulerlasses
ersetzt werden, die schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich
zu präsentieren ist, also z.B. durch eine ausführliche Hausarbeit, ein Referat
zu einem bestimmten Thema, eine Präsentation usw. Die Lernkontrolle hat sich auf
die im Unterricht behandelten Inhalte und Methoden zu beziehen.
3)
Da der in der Stundentafel meist einstündige Unterricht in der
Wilhelm–Raabe–Schule in der Regel epochal in einem Halbjahr unterrichtet wird,
hat die Fachbereichskonferenz GSW festgelegt, dass die Zahl von 2 schriftlichen
Lernkontrollen auch in diesem Fall gelten soll.
4)
In die Gesamtnote des Faches fließen die Teilnoten nach folgender
Gewichtung ein:
a)
Schriftliche Leistungen: 40%
b)
Mündliche Leistungen: 45%
c)
Fachspezifische Leistungen: 15%
5)
Fachspezifische
Leistungen:
Hierzu zählen die für das Fach geführte Unterrichtsdokumentation (Mappe)
sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht vorrangig schriftlich oder mündlich
erbracht werden.
Dies sind z.B. die für Referate erstellten Plakate, Folien oder
Präsentationen sowie alle weiteren Erdkunde-spezifischen Arbeitsergebnisse
von Schülerinnen und Schülern, die nicht vorrangig schriftlich oder mündlich
erbracht werden.
(Anmerkung: bei Referaten empfiehlt es sich, eine fachspezifische Note für das
Produkt (s. o.) zu erteilen sowie zusätzlich die einzeln erbrachte mündliche
Leistung bei der Darbietung zu bewerten.)
6)
Im Konrektorzimmer ist ein Schrank für die Lehrmittel des Faches Erdkunde
eingerichtet. In diesem Schrank befindet sich ein Ordner mit Einteilung nach
Jahrgängen.
7)
Alle Lehrkräfte hinterlegen – wie schulintern vorgeschrieben und geregelt
– ein Exemplar ihrer schriftlichen Lernkontrollen mit dem jeweiligen
Klassenspiegel in den entsprechenden Ordnern .
Auf diese Weise wird eine stärkere Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen
sichergestellt und allen Lehrkräften Arbeitserleichterungen ermöglicht.
8)
Bei weitgehender Übernahme einer Arbeit sollte der jeweilige Autor davon
in Kenntnis gesetzt werden.
Diese Lernkontrollen dürfen auf gar keinen Fall als normales Übungsmaterial
zweckentfremdet werden.
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