Überarbeitungsstand:
Dienstbesprechung 04.05.2010; Schulvorstand 11.05.2010;
Dienstbesprechung 06.01.2011; Gesamtkonferenz 11.01.2011;
Konzept zur Vergabe der
„Kopfnoten“ zum Arbeits- und Sozialverhalten
Die Gesamtkonferenz der
Wilhelm-Raabe-Schule musste nach eingehender Evaluation und
Erprobung des im Februar 2009 beschlossenen Verfahrens erkennen,
dass die angestrebte neue Praxis, „Kopfnoten“ nach einer großen Zahl
konkret beobachteter Items zu vergeben, praktisch nicht durchführbar
war und auch vom Ergebnis her nicht befriedigen konnte, weil trotz
des hohen Aufwands letztlich nur wieder in fast allen Fällen ein
wenig aussagekräftiger und wenig trennscharfer mathematischer
Mittelwert in der Nähe der Stufe „3“ herauskam.
Das Kollegium stand also erneut
vor der Aufgabe, ein verändertes Verfahren zur Vergabe der
„Kopfnoten“ zu entwickeln, das den berechtigten Ansprüchen der
Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern sowie der zukünftigen
Arbeitgeber an Gerechtigkeit, Transparenz und Aussagekraft genügen
kann. Aus diesem Grund wurde nach neuen, handhabbaren Möglichkeiten
gesucht, das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und
Schüler realistisch, nachvollziehbar und erlasskonform zu
beschreiben und regelgerecht zu dokumentieren.
Dabei wurden folgende Grundsätze
beachtet:
1.
Kopfnoten müssen
Qualitätsmaßstäben genügen:
·
Orientierung an Kompetenzen
o
Spezifische Schülerkompetenzen statt allgemeiner
Persönlichkeitsmerkmale
·
Begrenzung auf Schulkontext
o
Beeinflussung und Förderung im Rahmen von Unterricht und
Schulveranstaltungen möglich
·
Objektivität und Messbarkeit
o
Konkrete
und trennscharfe Indikatoren, Beobachtungskategorien,
Einschätz-Skalen
·
Vergleichbarkeit
o
Einheitlich; nach festem Verfahren
·
Transparenz
o
Erwartungen der Schule müssen klar sein
o
Verständliche Grundlage für Selbstreflexion und Veränderung
·
Entwicklungsoffenheit
o
Offenheit für Verbesserungen
2.
Kopfnoten müssen die
Beurteilungskriterien nach dem Erlass umfassen
·
Arbeitsverhalten
o
Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
o
Ziel-
und Ergebnisorientierung
o
Kooperationsfähigkeit
o
Sorgfalt
und Ausdauer
o
Selbstständigkeit
o
Verlässlichkeit
o
Reflexionsfähigkeit
o
Konfliktfähigkeit
o
Vereinbaren und Einhalten von Regeln; Fairness
o
Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
o
Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens
o
Übernahme von Verantwortung
Nach Sichtung
der genannten Voraussetzungen herrschte Einmütigkeit darüber, dass nur
weiter konkretisierte Beobachtungsgrundlagen zu einer validen
(richtigen, stimmigen)
Einschätzung führen können. In Arbeitsgruppen wurden daraufhin derartige
Deskriptoren (Verhaltensbeschreibungen) zur Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens
entwickelt, gesichtet und angeordnet. Dies führte zu folgendem
Deskriptorenkatalog, nach dem die einzelnen Lehrkräfte die Einstufung
der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen haben und der sie bei dieser
Aufgabe unterstützt.
3.
Deskriptoren bestimmten
Verhaltens, dessen Beobachtung bei Schülerinnen und Schülern zur
Einstufung in eine bestimmte Bewertungsstufe führt
1. Arbeitsverhalten
|
A |
Engagiert sich in besonderem Maße im Unterricht.
Erledigt Arbeiten mit besonderer Sorgfalt und großem Einsatz.
(als Erweiterung, wenn die Kriterien von (2) erfüllt sind;
Vergabe aber
nicht von Schulleistungen – mündlicher Mitarbeit – abhängig
machen!) |
|
B |
Erscheint pünktlich zum Unterricht.
Arbeitet durchweg im Unterricht mit und erledigt Arbeitsaufträge
zügig und sorgfältig.
Hat das Arbeitsmaterial vollständig und in ordentlicher Form
dabei und erledigt regelmäßig und sorgfältig die Hausaufgaben.
(Alle Punkte treffen weitestgehend zu.) |
|
C |
Ist in aller Regel pünktlich im Unterricht.
Erledigt in aller Regel die Hausaufgaben sorgfältig.
Das Arbeitsmaterial ist im Großen und Ganzen vollständig im
Unterricht vorhanden.
Arbeitet im Allgemeinen im Unterricht mit und erledigt
Arbeitsaufträge.
(alle Punkte treffen weitestgehend zu) |
|
D |
1.
Ist häufiger unpünktlich.
2.
Bleibt hin und wieder unentschuldigt dem Unterricht fern.
3.
Es sind häufiger keine oder unvollständige Hausaufgaben
vorhanden.
4.
Das Arbeitsmaterial ist häufiger unvollständig bzw. wird
häufiger nicht mitgeführt.
5.
Arbeitet häufiger nicht im Unterricht mit.
6.
Erledigt des Öfteren Arbeitsaufträge nur unzuverlässig
bzw. oberflächlich.
7.
Zeigt wenig Lernbereitschaft.
8.
Zeigt wenig Ausdauer.
9.
Arbeitet in Gruppen häufiger nicht konstruktiv mit.
(nicht alle Punkte müssen zutreffen) |
|
E |
1.
Bleibt dem Unterricht unentschuldigt fern.
2.
Arbeitet im Unterricht selten oder gar nicht mit und
erledigt Arbeitsaufträge so gut wie nie.
3.
Hausaufgaben werden fast nie erledigt.
4.
Das Arbeitsmaterial wird so gut wie nie mitgeführt oder
ist gar nicht vorhanden.
5.
Zeigt kaum Lernbereitschaft; ist desinteressiert und
passiv.
6.
Beteiligt sich nicht an Gruppenarbeiten oder stört diese
sogar.
(nicht alle Punkte müssen zutreffen)
|
2. Sozialverhalten
|
A |
Setzt sich in besonderem Maße fördernd für die Schule, die
Klassengemeinschaft oder für einzelne Mitschüler ein.
(als Erweiterung, wenn die Kriterien von (2) erfüllt sind) |
|
B |
Hält sich stets an Regeln.
Verhält sich Lehrern, Mitschülern und anderen Personen gegenüber
höflich und der jeweiligen Situation angemessen.
Kann mit Kritik umgehen.
Ist hilfsbereit, tolerant, ehrlich und bereit mit anderen zu
kooperieren.
Ist rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst.
Vertritt eigene Angelegenheiten in angemessener Form.
(Alle Punkte treffen weitestgehend zu.) |
|
C |
Hält sich meistens an Regeln.
Zeigt meistens die in 2 angegebenen Verhaltensweisen.
Stört höchstens ab und zu den Unterricht.
(alle Punkte treffen weitestgehend zu) |
|
D |
1.
Hält sich häufiger nicht an Regeln.
2.
Verletzt häufiger eine der in der Schule gültigen Regeln.
3.
Kann nicht angemessen mit Kritik umgehen.
4.
Verhält sich Lehrern oder Mitschülern gegenüber
gelegentlich unangemessen und respektlos.
5.
Stört zuweilen nachhaltig den Unterricht.
6.
Handelt egoistisch; übernimmt wenig bis gar keine
Verantwortung für Klassengemeinschaft bzw. Arbeitsgruppe.
(nicht alle Punkte müssen zutreffen) |
|
E |
1.
Zeigt gewalttätiges Verhalten.
2.
Beteiligt sich an Mobbing.
3.
Beteiligt sich an Sachbeschädigungen.
4.
Verletzt ständig und in grober Weise in der Schule
geltende Regeln; missachtet bewusst Anweisungen.
5.
Zeigt sehr oft unangemessene Umgangsformen; verhält sich
respektlos und intolerant.
6.
Stört ständig und nachhaltig den Unterricht.
7.
Zeigt keine Einsicht in eigenes Fehlverhalten und ist
nicht bereit, das Verhalten zu verbessern.
(nicht alle Punkte müssen zutreffen) |
4.
Organisatorische
Regelungen zur Beobachtung und Bewertung des Arbeits- und
Sozialverhaltens
·
Beobachtungen zum AV / SV mehrfach – nicht nur zum Zeugnis – treffen
und in der auch sonst für z.B. mündliche Noten üblichen Weise festhalten
o
Vor den
Teambesprechungen im November und April (verpflichtend)
o
Vor den
jeweiligen Zeugniskonferenzen (verpflichtend)
o
Zu sonstigen
Terminen, bei denen z.B. mündliche Noten mitgeteilt werden (freiwillig)
·
Aus
Gründen der Praktikabilität wird dazu folgende Regelung getroffen:
o
Hauptfachlehrer/innen der Klasse erstellen diese Noten für alle Schüler
und dokumentieren sie zusammen mit ihren sonstigen Noten
o
Lehrkräfte
mit mehr als drei Wochenstunden in der Klasse erstellen diese Noten für
alle Schüler und dokumentieren sie zusammen mit ihren sonstigen Noten
o
Sonstige
Lehrkräfte tun dies im Regelfall nur für positiv/negativ auffällige
Schüler
·
Beobachtungen zum AV / SV werden zusammen mit den Klassenunterlagen beim
jeweiligen Klassenlehrer aufbewahrt.
o
Sie sind
jederzeit für alle Lehrkräfte und die Schulleitung zugänglich.
o
Sie werden
zum Ende des jeweiligen Halbjahres durch die Klassenlehrkraft jeweils
auf den dafür vorgesehenen Eintragungsbögen für die Zeugniskonferenz
zusammengestellt.
o
Beim Sammeln
der Noten für das jeweilige Zeugnis gilt folgende Regelung:
§
Die
Klassenlehrkraft gibt für alle Schülerinnen und Schüler aufgrund der
vorhergegangenen Absprachen und ihrer letzten Beobachtungen eine Note
oder ein Votum zwischen zwei Noten in der grauen Spalte vor.
§
Die nicht
eindeutigen Noten werden in jedem Fall von den anderen Lehrkräften durch
eigene Eintragungen ergänzt.
§
Wer mit
einer Note nicht einverstanden ist, trägt nur bei betroffenen Schülern
einen eigenen Vorschlag ein und zeichnet dann ebenfalls ab.
§
Die
Klassenlehrkraft errechnet daraus den endgültigen Vorschlag (one man -
one vote) für die Zeugniskonferenz, wird nur in Ausnahmefällen
noch Fälle diskutieren lassen und lässt dann diese Vorschläge
beschließen.
Dieses Konzept wurde – zunächst zur
weiteren Erprobung ab Mai 2010 für ein Jahr (Schuljahr 2010/2011) – vom
Schulvorstand der Wilhelm-Raabe-Schule am 11.05.2010 beschlossen.
Die Gesamtkonferenz hat dieses Konzept gebilligt und mit Ihrem Beschluss
vom 11.01.2010 die Beifügung der näheren Erläuterungen auf die negativen
Stufen 4 und 5 beschränkt.
siehe auch:
Info für Schüler und Eltern zum Arbeits- und
Sozialverhalten
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