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Im zweiten Halbjahr
des 9./10. Schuljahres müssen von den Schülerinnen und Schülern
schriftliche und
mündliche Prüfungen abgelegt werden.
Es handelt sich dabei um wichtige
Prüfungen, deren Ergebnisse einen erheblichen Anteil an der späteren Endnote der
Prüfungsfächer
und damit auch Einfluss auf den erreichten
Abschluss haben.
Schriftliche Prüfung
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Gegen Ende des zweiten
Halbjahres der 10. Klasse
(siehe Termine!) findet eine
schriftliche Prüfung
in den drei Fächern Mathematik, Deutsch
und Englisch
statt.
Im Jahrgang 9 der HS wird jedoch nur in
Deutsch und Mathematik geprüft.
In Englisch findet zusätzlich eine mündliche Prüfung statt,
deren Ergebnis ein Drittel der Note der schriftlichen Prüfung
ausmacht.
(Französisch ist kein schriftliches Prüfungsfach!)
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Die Aufgaben für die
schriftlichen Prüfungen werden von der obersten Schulbehörde
(Kultusministerium)
landesweit einheitlich gestellt. Sie beziehen sich auf die
Sachgebiete des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet,
umfassen aber natürlich auch weiter zurückliegenden Stoff.
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In der Regel werden
zwei (ganz oder teilweise) unterschiedliche Arbeiten angeboten,
zwischen denen sich die Prüflinge in den ersten 15 Minuten
entscheiden müssen. Danach beträgt die Bearbeitungszeit in
Mathematik 150 Minuten, in Deutsch 180 Minuten
und in Englisch 120 Minuten.
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Das
Prüfungsergebnis geht zu einem Drittel in die Jahresnote für
das Prüfungsfach ein.
Dabei wird die im sonstigen Unterricht erreichte Ganzjahresnote
mit einer Kommastelle in die Berechnung eingebracht!
(Beispiel: Ganzjahresnote Deutsch ohne Prüfung
3,3;
Prüfung Deutsch
4;
--> Gesamtnote = (2 x 3,3) + (1 x 4) = 10,6 / 3 =
3,5
= Endnote
4!)
(Beispiel: Ganzjahresnote Deutsch ohne Prüfung
2,7;
Prüfung Deutsch
2;
--> Gesamtnote = (2 x 2,7) + (1 x 2) = 7,4 / 3 =
2,4
= Endnote
2!)
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Bei einer stark von der
Durchschnittsleistung des Schülers abweichenden Note in einer
schriftlichen Prüfung kann die Prüfungskommission in einem
Fach der schriftlichen Prüfung eine zusätzliche
mündliche Prüfung ansetzen.
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Eine zusätzliche mündliche
Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung
muss angesetzt werden, wenn der Prüfling dies von sich
aus bis zu einem von der Schule bestimmten Termin
schriftlich verlangt.
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In einem solchen
Fall geht das Ergebnis dieser zusätzlichen mündlichen Prüfung zu
einem
Drittel,
die vorher abgelegte schriftliche Prüfung zu
zwei Dritteln in die Bewertung der gesamten Prüfungsleistung
ein.
Mündliche Prüfungen
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Die Aufgaben für die mündlichen Prüfungen bzw.
für eine besondere Prüfungsleistung als Ersatz dafür werden von der prüfenden
Lehrkraft - also normalerweise der Fachlehrkraft - gestellt.
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Das
(Neben-)Fach der mündlichen Prüfung wird
von den Schülerinnen und Schülern gewählt.
Wählbar sind alle Fächer – außer Sport und den Fächern, in denen eine schriftliche Prüfung
abgelegt worden ist. Die Wahl muss aber von der prüfenden Lehrkraft bestätigt
werden. Jede Lehrkraft kann nur eine begrenzte Zahl von Prüfungen
abnehmen.
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In Mathematik, Englisch oder
Deutsch kann von den Fachlehrkräften oder den Schülern eine
zusätzliche mündliche Prüfung
beantragt werden. Sie geht zu einem Drittel in die Prüfungsleistung
ein.
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Die mündlichen Prüfungen dauern etwa
15 Minuten. Es wird eine schriftliche Aufgabe gestellt, deren Lösung nach
etwa 20 Minuten Vorbereitungszeit in der Prüfung vorgetragen werden soll. Daran
schließt sich ein Gespräch über weitere Themen des Faches an.
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die Schülerin oder der Schüler kann bis zu zwei Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs, oder einen
Schülervertreter oder einen Elternvertreter oder weitere Personen, deren
Anwesenheit in dienstlichem Interesse liegt, als Zuhörer zulassen.
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die in der mündlichen Prüfung
erzielte Note bestimmt zu einem Drittel die Gesamtnote des Faches.
Berechnung wie bei den schriftlichen Fächern. Hier bietet sich sogar die Gelegenheit, eine epochal schon "feste" Note aus dem
1. Halbjahr noch einmal zu verbessern. Eine "gute 4" (3,7) lässt sich durch eine
"3" in der mündlichen Prüfung noch nachträglich zu einer Gesamtnote "3"
verbessern!
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Zur Vorbereitung der Prüfung müssen die
Schülerinnen und Schüler
bis etwa 2-3 Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfungen mitteilen
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welches Prüfungsfach sie für die
mündliche Prüfung wählen.
Dabei sollte man möglichst Fächer wählen, in denen man seine
Zensur eventuell noch verbessern kann;
(also z. B. ein Fach, in dem man mit einer 3,6 knapp die "Drei"
verfehlt hat.)
Außerdem muss die Wahl unbedingt mit der entsprechenden
Fachlehrkraft abgesprochen sein, da nicht ein Lehrer unbegrenzt
viele Prüfungen abnehmen kann.
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ob sie grundsätzlich Zuhörer
zulassen wollen.
Die Termine der Prüfungen sind bereits
festgelegt. (Siehe Kalender auf der Startseite)
Falls Sie noch Fragen zu diesen Prüfungen haben,
sollten Sie mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern sprechen.
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