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Vertretungskonzept der Wilhelm-Raabe-Schule
Aus
verschiedenen Gründen fällt Unterricht aus:
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Erkrankungen, Kuren, Beurlaubungen
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Fortbildungsveranstaltungen; andere dienstliche Verpflichtungen
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Klassenfahrten, Unterrichtsgänge und Klassenveranstaltungen
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Bundesjugendspiele / Sportfeste / Projekttage
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Betriebspraktika, Betriebsbesichtigungen, Besuche im BIZ, Besuche in den BBS
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Prüfungen und Unterrichtsbesuche
Dadurch wird
Vertretungsunterricht erforderlich oder es entsteht unvermeidbarer
Unterrichtsausfall.
Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan geregelt
und wird mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts weitgehend zu
erhalten und möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen.
Vertretungsunterricht soll sinnvoll sein!
Dies ist der
Fall,
-
wenn die
Vertretungsstunde dem geplanten Regelunterricht möglichst entspricht.
-
wenn der
Unterricht in dem jeweiligen Fach fortgeführt werden kann.
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wenn in dem
jeweiligen Fach zusätzliche Übungen und Wiederholungen durchgeführt werden.
Dazu kann auch die sinnvolle Recherche im Internet gehören, die sich auf ein
gerade behandeltes Thema bezieht und zu konkreten Ergebnissen führt.
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wenn die
Vertretungsstunde in sinnvoller Weise andere schulische Aufgabenfelder aus
den Bereichen Mobilitätserziehung, Medienkompetenz, Methodenkompetenz,
Gewaltprävention oder Drogenprävention zum Inhalt hat.
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wenn die
Unterrichtszeit für andere pädagogisch sinnvolle Aktionen genutzt wird, für
die sonst zu wenig Zeit ist (z.B. Klassengespräche.
Dies ist z.B.
sicher nicht der Fall,
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wenn
die Klasse lediglich beaufsichtigt wird,
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wenn die
Klasse Hausaufgaben machen darf,
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wenn die
Klasse einen Film ansehen soll, der mit dem aktuellen Unterricht nicht in
Beziehung steht,
-
wenn die
Klasse zweckfrei im Internet surft.
Organisation des
Vertretungsunterrichts
Vorbemerkungen
In einer
normalen Regelschule mit Halbtagsbetreuung müssen Vollzeitlehrkräfte jeden Tag
fast lückenlos von der ersten bis zur letzten Stunde Unterricht erteilen und es
gibt keinerlei Personalreserve für Vertretungsfälle. Nur, wenn man auf die
Lehrerinnen in Teilzeit zurückgreift, (die ihre Teilzeit eigentlich nicht
gewählt haben, um ständig für Vertretung zur Verfügung zu stehen), oder auf
Kosten der Unterrichtsversorgung Lehrkräfte nicht mit ihrer vollen
Unterrichtsverpflichtung im Stundenplan einsetzt, lässt sich überhaupt ein
sinnvolles Vertretungskonzept aufstellen und durchführen.
Jede Stunde Vertretung bedeutet
Mehrarbeit für die betroffenen Lehrkräfte und Überstunden müssen irgendwann
abgebaut werden, weil eine finanzielle Abgeltung ausgeschlossen ist. Jede
Mehrarbeit dieser Art aber verschlechtert damit die Lehrerversorgung der Schule
entweder sofort oder in Zukunft.
Aufgrund der Altersstruktur der
Kollegien und der Belastungssituation vor allem der jungen Kolleg/innen ist ein
hoher Krankenstand keine Ausnahme. Trotz der strengen Regelungen zur Anrechnung
von Minus-Stunden und trotz der Möglichkeit, gelegentlich Plus-Stunden
„abzuhängen“ ist daher ein hohes Plusstundenkonto bei vielen Lehrkräften die
Regel.
Diese Vorüberlegungen führen dazu,
nicht alle ausfallenden Stunden auch wirklich zu vertreten.
Maßstäbe dafür sind:
-
Ein
wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Lehrerstunden
-
Die
Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler nicht unbeaufsichtigt zu lassen,
wenn sie in der Schule sind.
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Die
gleichmäßige Versorgung aller Klassen mit Unterricht und daher die
„gerechte“ Verteilung längerfristiger Ausfälle.
-
Der
Grundsatz des Gesetzgebers, dass Kinder ab der 5. Klasse zu Hause nicht mehr
ständig beaufsichtigt werden müssen. Das bedeutet, dass in einer
nicht-verlässlichen Regelschule ohne Vertretungsreserve Randstunden
kurzfristig und u.U. ohne Vorankündigung entfallen können.
Organisatorische Vorbereitungen der Schule auf absehbaren Unterrichtsausfall:
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In
den Lehrereinsatzplänen werden Lehrkräfte - unter der Voraussetzung, dass
die Unterrichtsversorgung der Schule dies zulässt - unterhalb ihrer
Regelarbeitszeit eingesetzt. –
Dies führt zu Minusstunden, die durch Vertretungsunterricht abgebaut werden
können.
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Den Klassen
werden stellvertretende Klassenlehrer/innen zugeordnet, damit die Klassen
beim Ausfall des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin von einer anderen
Lehrkraft betreut werden können.
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Jede
Lehrkraft, die selbst weiß, dass sie zu einem bestimmten Termin nicht
unterrichten kann, stellt den Vertretungslehrkräften Planungsvorschläge,
Hinweise auf Buchkapitel und ggf. Arbeitsunterlagen für die
Vertretungsstunden zur Verfügung.
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Für einen
plötzlich erforderlichen Vertretungseinsatz in der ersten Stunde verzichtet
die Schulleitung auf die Festsetzung von Anwesenheitszeiten vor
Unterrichtsbeginn der Lehrkräfte. Anhand einer Präsenzliste wird aber
festgelegt, welche Lehrkräfte in einem solchen Fall morgens vor dem
Unterricht Anrufe der Schule entgegennehmen und vorzeitig in die Schule
kommen müssen.
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Bei
absehbar längerfristigen Erkrankungen informiert die betroffene Lehrkraft
von sich aus sofort die Schulleitung. Weiterhin setzt sie sich bei ihrem
Arzt/ihrer Ärztin dafür ein, dass diese/r möglichst umgehend die
voraussichtliche gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit schriftlich bestätigt.
Bei Vorliegen dieser Information beantragt die Schulleitung eine
Feuerwehrlehrkraft bei der Landesschulbehörde.
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In jeder
Klasse werden Telefonketten eingerichtet, abgesprochen und beim
Vertretungsplaner hinterlegt, um eine rasche Benachrichtigung der Klasse im
Ausnahmefall am Nachmittag oder Abend vornehmen zu können.
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Die
Fachkonferenzen aller Fächer bereiten langfristig nach Jahrgängen sortiertes
Übungsmaterial vor, mit dem fachfremde Lehrerinnen und Lehrer sinnvoll
spontanen Vertretungsunterricht gestalten können.
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Wenn
Klassen nicht im Haus sind (Klassenfahrten, U-Gänge etc.), kann der
Vertretungsplaner - nach Abwägung im Einzelfall - davon betroffene
klassenübergreifende Kurse wie WPKs zusammenlegen oder auch ausfallen
lassen, um Lehrerstunden einzusparen.
In der täglichen Praxis gehen wir
nach folgendem Prinzip vor:
Kurzfristiger Ausfall einer
Lehrkraft:
Wenn absehbar ist, dass eine
Lehrkraft am folgenden Tag nicht da sein wird, fällt der entsprechende
Unterricht in der 1. und der 6., manchmal auch in der 2. und 5. Stunde aus. Die
Kernzeiten, also in der Regel die 2. – 5., in Ausnahmefällen mindestens die 2. -
4. oder 3. – 5. Stunde, versuchen wir durch Vertretungsunterricht abzudecken.
Dabei suchen wir zunächst nach
Lehrkräften, die in der entsprechenden Klasse unterrichten, die also ihren
normalen Unterricht in dieser Zeit weiterführen können. Die zweitbeste Lösung
wird ein Fachlehrer sein, der sich rasch einen Überblick über den Lernstand der
Klasse verschaffen und sinnvoll dort ansetzen kann. Erst wenn Beides nicht geht,
muss ein anderer freier Lehrer diese Klasse beaufsichtigen und wird dort
lehrplanunabhängigen Unterricht nach unseren Grundsätzen erteilen.
Wenn der Vertretungsplaner erst
morgens vom Fehlen eines Kollegen erfährt, wird für eine betroffene erste Stunde
ein Lehrer angerufen, der zufällig diese erste Stunde frei hat und laut
Präsenzliste für diesen Wochentag mit einem solchen Anruf rechnen muss. Gibt es
im Stundenplan einen solchen freien Kollegen nicht, muss eine Lehrkraft der
Nachbarklasse die unbetreute Klasse mit beaufsichtigen und versuchen, sie
sinnvoll zu beschäftigen.
In Einzelfällen – und dies besonders in der
Eingangsstufe – kann eine plötzlich unbetreute Klasse auch einmal auf die
Parallelklassen aufgeteilt werden. Diese Lösung bietet sich aber in der Regel
nicht an, da sonst der Unterricht beider betroffener Klassen ineffektiv
sein wird.
Wenn durch eine Häufung außergewöhnlicher Ereignissen und Krankheiten überhaupt zu wenig Lehrer
verfügbar sind, kann es sein, dass eine Klasse einen unterrichtsfreien
„Häuslichen Arbeitstag“ erhält.
Dieser Fall sollte die Ausnahme bleiben und
möglichst in einer Klasse nicht mehrmals pro Halbjahr vorkommen.
Anmerkung: Ein unterrichtsfreier Tag mit
sinnvollen Hausaufgaben für die Kinder bringt vielleicht mehr als vier oder fünf
Stunden Vertretungsunterricht bei fremden Lehrern.
Langfristiger Ausfall einer
Lehrkraft:
Bei längerfristigem Ausfall einer
Lehrkraft, insbesondere wenn sie Hauptfächer unterrichtet, wird eine separate
Vertretungsregelung mit Stundenplanänderung entwickelt. Entsprechende
Fachlehrkräfte werden aus „weniger wichtigen“ Stundenplanbereichen (WPKs, AGs
etc.) herausgelöst und in den betroffenen Klassen eingesetzt. Ist eine solche
Lösung nicht möglich, wird der entsprechende Unterricht in anderen Klassen des
Jahrgangs gekürzt, um Stunden für eine Fachvertretung zu gewinnen.
Der Vertretungsplaner wählt die
jeweils geeigneten Vertretungslehrkräfte aus und setzt sie im Vertretungsplan
ein.
Ein Vertretungsplan wird im Lehrerzimmer und im Schaukasten für die Schülerinnen und Schüler
ausgehängt.
In dringenden Fällen wird die Telefonkette zur Benachrichtigung der
Klassen genutzt.
Als freiwillige zusätzliche Service-Leistung ist der Vertretungsplan außerdem
auf der Homepage einsehbar für die beiden folgenden Tage.
Für die
Lehrkräfte gilt:
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Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
-
Vertretungsunterricht ist grundsätzlich verbindlicher (Fach-) Unterricht.
-
Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an
Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den
Lehrern und Lehrerinnen.
-
Alle
Kollegen und Kolleginnen nehmen rechtzeitig Kenntnis vom Stand der
Vertretungsplanung für sich und ihre Klassen und nutzen auch die Homepage
zur Information.
-
Bei
vorhersehbarer Abwesenheit muss die zu vertretende Lehrkraft
Planungsunterlagen für ihren Unterricht beim Vertretungsplaner im
Lehrerzimmer oder in den
betroffenen Klassen deponieren, auf die die Vertretungslehrer zurückgreifen
können.
-
Bei
plötzlicher Dienstunfähigkeit muss dies telefonisch bis spätestens 07.10 Uhr
in der Schule oder am Vorabend beim Vertretungsplaner privat gemeldet sein.
Dies gilt auch dann, wenn die erkrankte Lehrkraft nicht gleich in der ersten
Stunde Unterricht hätte.
Absehbare Verlängerungen einer schon gemeldeten
Krankheit werden ebenfalls unbedingt bereits am letzten Krankheitstag und
ebenfalls schon bis 07.10 gemeldet, damit der Vertretungsplaner den Plan für
den nächsten Tag anpassen kann.
Für die
Schülerinnen und Schüler gilt:
-
Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
-
Vertretungsunterricht ist grundsätzlich verbindlicher (Fach-) Unterricht.
-
Alle
Schüler und Schülerinnen nehmen den Vertretungsplan beim Betreten des
Gebäudes zur Kenntnis.
-
Die
gewählten Klassensprecher und -sprecherinnen oder andere dafür bestimmte
Schüler und Schülerinnen einer Klasse fragen bei Unklarheiten im
Vertretungsplan den Vertretungsplaner und teilen Änderungen im
Vertretungsplan im Laufe des Tages der Klasse mit. Sie informieren die
Klasse auch über Unterrichtsausfall am kommenden Tag in der ersten Stunde.
-
Die Klassen
halten die für den angekündigten Vertretungsunterricht notwendigen
Materialien bereit. Änderungen im Fachunterricht werden durch ein
Ausrufezeichen hinter dem Fachkürzel gekennzeichnet.
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Sollte die
Lehrkraft, die zum Vertretungsunterricht eingesetzt worden ist, nicht im
Unterrichtsraum eintreffen, so benachrichtigt der Klassensprecher oder die
Klassensprecherin umgehend Lehrkräfte im Lehrerzimmer oder das Sekretariat.
-
Die Klassen
kennen das Telefonkettensystem und wissen, dass kurzfristige Änderungen
regelmäßig abends auch auf der Homepage veröffentlicht werden.
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Klassen, deren erste Stunde ausfällt, kommen dann auch tatsächlich erst zur
2. Stunde - soweit technisch möglich - und halten sich nicht unbeaufsichtigt
im Gebäude (außer Pausenhalle) auf.
Dieses
Vertretungskonzept wurde von der Gesamtkonferenz der Wilhelm-Raabe-Schule im
Oktober 2006 diskutiert und beschlossen.
Rechtsgrundlagen:
-
§ 34
NSchG
-
Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen
RdErl. d. MK v. 10.1.2005 - 35.4 - 81 711 (SVBl
Nr.3/2005 S.125)
-
Verordnung
über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
(ArbZVO-Lehr) in der Fassung vom 2.8.2004 (Nds.GVBl. Nr.22/2004 S.302; SVBl.
9/2004 S.401), geändert durch VO v. 15.11.2004 (Nds.GVBl. Nr.33/2004 S.457)
- § 4
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